Für alle Anlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, ist verpflichtend ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
(Die Basis dafür sind GeWO 1994, BGBl. I Nr. 314/1994, § 376 Abs. 11(3) sowie Art. 1 § 10 AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002.)
Für Betriebe mit mehreren Standorten oder größere Betriebe erstellen wir Gesamtentsorgungskonzepte, d.h. wir prüfen den Status quo in Ihrem Betrieb im Bereich Abfall und entwickeln unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren ein schlüssiges Gesamtentsorgungskonzept, das sowohl allen rechtlichen als auch allen ökologischen Vorgaben entspricht. Unsere Konzepte sind individuell auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten.
Wir optimieren Ihre betriebliche Abfallwirtschaft und erstellen für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung die Stoffstromanalysen.